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Arbeit und Soziales (BMAS) Versorgungsmedizin-Verordnung  – VersMedV – Versorgungsmedizinische Grundsätze

Titelbild der Publikation "Versorgungsmedizin-Verordnung"

Broschüre, 143 Seiten

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Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält in der Anlage die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn jemand die Feststellung einer Behinderung beantragt.

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