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Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Informationen zu dem Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe

Titelbild der Publikation "Beratungs- und Prozesskostenhilfe"

Broschüre, 28 Seiten

Herunterladen PDF 1MB, barrierefrei

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Max. 5 Exemplare

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Auf der neuen Website Justiz-Services - Beratungshilfe  finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.

Hier finden Sie Formulare zum kostenfreien Download.

Die arabischsprachige Version der Publikation können Sie hier kostenfrei herunterladen.

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