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Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

Titelbild der Publikation "Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes"

Broschüre, 306 Seiten

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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, trat 1992 in Deutschland in Kraft. Artikel 44 der Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes alle fünf Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen. Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht wurden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst.

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