Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Thomas Cook Wegweiser Wie erhalte ich die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung?
Flyer/Faltblatt, 4 Seiten
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Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2019 entschieden, den von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen.