Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Erster Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Status quo und politische Handlungsbedarfe
Broschüre, 116 Seiten
- Stand:
- Sprachfassung der PDF:
- Deutsch
- Artikelnummer:
- 7BR78
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Im Rahmen des am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde eine Berichtspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) gegenüber dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt. Der am 13. Oktober 2026 veröffentlichte erste Bericht gibt erstmals einen fachlich fundierten Überblick über die Lage im Themenfeld sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und identifiziert konkreten politischen Handlungsbedarf. Einen inhaltlichen Schwerpunkt legt der Bericht aufgrund der zunehmend besonderen Bedeutung auf den digitalen Raum. Außerdem enthält der Bericht einen eigenständigen Beitrag des Betroffenenrates bei der UBSKM sowie einen Überblick über die Struktur und Projekte aller Bundesländer.