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Justiz (BMJ) Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024 gemäß Bekanntmachung vom 15. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 79) 

Titelbild der Publikation "Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024"

Broschüre, 44 Seiten

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In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.

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