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Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2026 gemäß Bekanntmachung vom 26. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) – ab 1. Juli 2026 geltende Pfändungsfreigrenzen –  

Titelbild der Publikation "Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2025"

Broschüre, 48 Seiten

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Max. 5 Exemplare

In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.

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