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Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2025 (BGBl. 2024 I Nr. 160) in Verbindung mit der Berichtigung 
vom 23. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 165a) – ab 1. Juli 2024 geltende Pfändungsfreigrenzen -

Titelbild der Publikation "Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2025"

Broschüre, 48 Seiten

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In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.

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