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Arbeit und Soziales (BMAS) Mindestlohn für Studierende – Fragen und Antworten

Titelbild der Publikation "Mindestlohn für Studierende – Fragen und Antworten"

Broschüre, 24 Seiten

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Max. 100 Exemplare

Der Mindestlohn gilt: Wer hart und engagiert arbeitet, wird dafür entsprechend entlohnt – auch im Praktikum. Durch die Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 hat sich für Praktikantinnen und Praktikanten einiges verbessert.

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