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Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) GAK-Rahmenplan 2025-2028

Titelbild der Publikation "GAK-Rahmenplan 2025-2028"

Broschüre, 196 Seiten

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Die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land-und Forstwirtschaft sowie der Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes. Rechtliche Grundlage der GAK ist Artikel 91a des Grundgesetzes.  Für die Erfüllung der GAK wird von Bund und Ländern ein gemeinsamer Rahmenplan aufgestellt. Er enthält die Fördermaßnahmen und gibt die Förderungsarten (z. B. Zuschüsse, Bürgschaften) sowie die Ziele der einzelnen Maßnahmen an.  Beschlussgremium der GAK ist der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in dem der Bund durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Bundesminister der Finanzen und die Länder durch je eine Ministerin/Minister (Senator) vertreten sind.

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