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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Endbericht zum Aktionsplan Agents of Change Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Titelbild der Publikation "Endbericht zum Aktionsplan Agents of Change"

Broschüre, 36 Seiten

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Der Schutz, die Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Die VN-Kinderrechtskonvention wurde 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert, sie gilt im Rang eines Bundesgesetzes. Auch für die deutsche Entwicklungspolitik gilt: Ohne die Berücksichtigung von Kinder- und Jugendrechten kann es keine nachhaltige Entwicklung und keine fairen Chancen für Menschen in Entwicklungsländern geben. Im April 2017 verabschiedete das BMZ den Aktionsplan „Agents of Change - Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (2017-2019)“. Der vorliegende Endbericht dokumentiert die Umsetzung und Zielerreichung des Aktionsplans im Zeitraum 2017 bis 2019.

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