Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Dritter entwicklungspolitischer Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023–27)
Broschüre, 36 Seiten
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Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht. Aber bislang ist sie in keinem Land der Welt vollständig erreicht. Weltweit werden Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen und sozialen Herkunft, aufgrund von Behinderungen oder aus anderen Gründen diskriminiert. Dabei wissen wir: Wenn alle Menschen gleichermaßen und selbstbestimmt am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben teilhaben, sind Gesellschaften stabiler, friedlicher und nachhaltiger. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) richtet deshalb seine Entwicklungspolitik neu aus.