Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://publikationen-bundesregierung.de veröffentlichte Website des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 und 4 der BITV 2.0.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem von der BIK Prüfstelle DIAS GmbH am 07.07.2024 vorgenommenen BIK BITV-Test. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Die Logos „Bundesregierung“ und „Das Publikationsportal“ im Header haben keine ausreichende Textalternative.
- Die grafischen Bedienelemente „Leichte Sprache“, „Gebärdensprache“ und die Social-Media-Icons im Footer haben keine Textalternative.
- Bei kleinen und mittleren Bildschirmgrößen besteht der Link "Publikationssuche" nur aus einem Icon (Lupe). Dieser grafische Link benötigt eine Textalternative.
- Die Links unter "Aktuelle Themen" (Startseite) sollten nicht mit Überschriften ausgezeichnet sein, da ihnen kein Inhalt folgt.
- Das Menü für kleine Bildschirme (mobile Navigation) ist in der Ansicht für große Bildschirme für Screenreadernutzende nicht versteckt. Dies hat zur Folge hat, dass sowohl die Navigationsoptionen mit den Pfeiltasten (Lesemodus) wie auch der visuell versteckte Schalter "Schließt Hauptmenü“ bei Navigation mit TAB erreichbar sind.
- Eingabefelder, die sich auf Daten des Nutzers beziehen (betrifft die Seiten „Versandadresse eingeben“, „Rückmeldung zur Barrierefreiheit“) sollten eine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zweckes ermöglichen. Geeignet dafür ist das HTML autocomplete-Attribut, dies wird auf den entsprechenden Feldern noch nicht eingesetzt.
- Der Menü-Schalter, der die mobile Navigation öffnet, sollte im <nav>-Element eingebunden sein, damit Nutzende mithilfe der Landmark-Navigation zu diesem Bedienelement navigieren können.
- In der Ansicht für große Bildschirme erreicht man bei Nutzung von Tastaturbefehlen für Landmarks die mobile Navigation, da diese nicht vollständig ausgeblendet ist.
- Aufgrund des fest positionierten Headers kommt es beim Rückwärtsnavigieren zu Situationen, in denen der Fokus komplett vom Header überdeckt wird.
- Titel von anderssprachigen Publikationen bzw. Beschreibungen sollten mit dem lang-Attribut ausgezeichnet werden.
- Es sind noch Mängel bezüglich der Umsetzung von Fehlermeldungen im Formular „Rückmeldung zur Barrierefreiheit“ festzustellen.
An entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wird zurzeit gearbeitet.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.06.2024 erstellt und zuletzt am 07.07.2024 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://www.publikationen-bundesregierung.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat Infrastruktur Web/Barrierefreiheit
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de