Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite
www.publikationen-bundesregierung.de.
Der Name von der Internet-Seite ist: Publikations-Portal.
Die Internet-Seite gehört zum
Presse- und Informations-Amt der Bundes-Regierung.
So sieht die Internet-Seite vom Publikations-Portal aus.
Alle Internet-Seiten von Behörden müssen barriere-frei sein.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barriere-frei bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten benutzen können.
Das steht im Gesetz.
Daran halten wir uns.
Wie barriere-frei ist das Publikations-Portal?
Fachleute haben die Barriere-Freiheit
vom Publikations-Portal geprüft.
Die Prüfung war am 7. Juli 2024.
Die Prüfung hat gezeigt:
Es waren noch Barrieren auf der Internet-Seite vom Publikations-Portal.
Wir haben die Fehler korrigiert.
Von wann ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit?
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 13. Januar 2025.
Sie können uns Probleme melden
Sie haben ein Problem mit der Barriere-Freiheit der Internet-Seite?
Dann sagen Sie uns das gerne.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie unten auf der Internet-Seite
auf das Feld: Barriere melden.
Das Feld „Barriere melden“ ist unten auf der Internet-Seite.
Es öffnet sich ein Formular.
In das Formular schreiben Sie:
- Ihre Nachricht an uns: Welche Barriere haben Sie gefunden?
- Ihren Namen
- Ihre E-Mail-Adresse
So sieht das Formular für die Beschwerde aus.
Sie können uns auch anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
030 18 27 20
Oder Sie schreiben uns einen Brief.
Die Adresse ist:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat Infrastruktur Web/Barrierefreiheit
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Hilfe von der Schlichtungs-Stelle
Sie haben uns eine Barriere gemeldet?
Und Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle
von der Bundes-Regierung beschweren.
Schlichtung bedeutet:
einen Streit beenden.
Die Menschen sollen sich vertragen.
Manchmal schaffen die Menschen das nicht allein.
Dann brauchen sie Hilfe von anderen Personen.
Zum Beispiel von einer Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei der Suche nach einer guten Lösung.
Mit der Lösung sollen alle zufrieden sein.
Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Rechts-Anwalt.
Wie funktioniert eine Schlichtung?
Sie müssen bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen.
Den Antrag gibt es auch in Leichter Sprache.
In den Antrag schreiben Sie:
Darüber möchte ich mich beschweren.
Zum Beispiel:
Das Formular ist zu schwierig.
Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle
finden Sie noch mehr Informationen.
Die Informationen gibt es auch in Leichter Sprache:
Informationen in Leichter Sprache.
Das sind die Informationen in Leichter Sprache von der Schlichtungs-Stelle.
Es gibt auch Informationen in Gebärden-Sprache:
Informationen in Gebärdenspräche.
Das ist der Link zur Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Kontakt zur Schlichtungs-Stelle
Sie können der Schlichtungs-Stelle eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail ist: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können die Schlichtungs-Stelle anrufen:
Die Telefon-Nummer ist: 030 18 52 72 80 5
Sie können der Schlichtungs-Stelle einen Brief schreiben:
Das ist die Adresse für Briefe:
Schlichtungs-Stelle BGG
bei dem Behinderten-Beauftragten
der Bundes-Regierung
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Sie können zur Schlichtungs-Stelle hingehen.
Das ist die Adresse für Besuche:
Schlichtungs-Stelle BGG
beim dem Behinderten-Beauftragten
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin
Noch mehr Infos zum Kontakt finden Sie unter diesem Link:
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Dort stehen zum Beispiel Informationen
zur Anfahrt und zu den Öffnungs-Zeiten von der Schlichtungs-Stelle.