Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Prüfung der Erforderlichkeit einer Experimentierklausel Prüfschema im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen

Broschüre, 11 Seiten
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Die rechtliche Grundlage für Reallabore sind oft Experimentierklauseln (auch Erprobungsklauseln genannt), also Rechtsvorschriften, die es den für ihre Umsetzung und Durchsetzung zuständigen Behörden ermöglichen, für die Erprobung innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze von Fall zu Fall ein gewisses Maß an Flexibilität walten zu lassen.