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Behindertenbeauftragter (BBMB) Teilhabe-Empfehlungen für eine inklusive Kultur (Leichte Sprache) In leichter Sprache verfügbar

Teilnahmeempfehlungen für eine inklusive Kultur

Broschüre, 67 Seiten

Herunterladen PDF 3,4 MB, barrierefrei

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Max. 30 Exemplare

Seit 15 Jahren ist der UN-Vertrag in Deutschland gültig. 
In Artikel 30 steht: 
Jeder hat das Recht auf freie Teilhabe am Kultur-Leben in der Gesellschaft.

Dazu gehören rein künstlerische Tätigkeiten wie zum Beispiel:

  • Schauspiel.
  • Musik.
  • Kunst.

Aber dazu gehören auch Orte wie Museen und Bibliotheken.
Und die Arbeiten, die man dort machen kann. 
Das sind auch nicht-künstlerische Tätigkeiten
Wie zum Beispiel in der Verwaltung oder Technik.
All das meinen wir mit Kultur-Bereich.

Bundes-Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Deutsche Kultur-Rat wollten wissen:
So klappt die Teilhabe im Kultur-Bereich für Menschen mit Behinderungen. 
Der Deutsche Kultur-Rat ist ein Zusammenschluss von Verbänden für Kunst und Kultur.
Er ist Ansprech-Partner für die Kultur-Politik in Deutschland und Europa und für die Verwaltung.

2 Jahre haben der Behinderten-Beauftragte und der Deutsche Kultur-Rat zusammen-gearbeitet.
Sie haben Schritte und Möglichkeiten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Kultur-Bereich besprochen.

Es ging um Fragen wie:

  • Diese Nachteile haben Menschen mit Behinderungen im Kultur-Bereich.
     
  • Dort gibt es schon gute Teilhabe-Möglichkeiten.
     
  • Das fehlt im Kultur-Bereich für eine gute Teilhabe von 
    Menschen mit Behinderungen.

Es gab Treffen und Gespräche über diese Fragen mit:

  • Experten und Expertinnen aus verschiedenen Kultur-Bereichen. 
     
  • Experten und Expertinnen aus inklusiven Kultur-Bereichen.
    Das sind Kultur-Orte von und für Menschen mit und ohne Behinderungen. 
     
  • Selbst-Vertretungen von Menschen mit Behinderungen.

Gemeinsam wurden Empfehlungen für eine inklusive Kultur geschrieben. 
Die Empfehlungen wurden im Dezember 2024 an die Bundes-Regierung und die Politiker und Politikerinnen im Bundes-Tag über-geben. 
Darin steht: 
Das sollte gemacht werden:

  • Damit Orte für Kunst und Kultur barriere-frei werden.
     
  • Damit Menschen mit Behinderungen im Kultur-Bereich eine Ausbildung machen können.
     
  • Damit Menschen mit Behinderungen im Kultur-Bereich arbeiten können. 
     

Denn Kunst und Kultur sollen für alle Menschen offen sein.
Das ist ein Menschen-Recht.
 

Die Gebärdensprachversion der Publikation ist hier abrufbar.