Für die Prüfung hat die Prüfstelle neun repräsentative Seiten ausgewählt. Zitat der Prüfstelle: "Gemäß WCAG kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen."